Zahnersatz
Wir stellen Ihr Lächeln wieder her! Darüber hinaus setzen wir unsere ganzes Können dafür ein, Ihnen den Genuss am Essen auch mit fortgeschrittener Prothetik langanhaltend zu ermöglichen.
Die Behandlung mit Zahnersatz
Die Behandlung mit Zahnersatz umfasst die Versorgung mit Kronen, Brücken, Prothesen und Implantaten. Bei medizinisch notwendigem Zahnersatz übernimmt die gesetzliche Krankenkasse einen Festzuschuss, der sich am zahnärztlichen Befund und an der hierfür üblichen Versorgung - der sogenannten Regelversorgung - orientiert, die in der Mehrzahl der Fälle bei dem entsprechenden Befund zur Behandlung geeignet sind.
Teilprothesen
Herausnehmbare Teilprothesen kommen dann zum Einsatz, wenn ein Mensch so viele Zähne verloren hat, dass er nicht mehr mit festsitzendem Zahnersatz versorgt werden kann, also nicht genügend Verankerungsmöglichkeiten für eine Brücke bestehen. Meist sind bereits mehr als sechs wichtige Zähne in einem Kiefer verloren gegangen, das heißt, die Teilprothese dient meist zur Wiederherstellung der Funktionen des bereits ausgeprägt geschädigten Lückengebisses.
Vollprothesen
Eine Total- oder Vollprothese ist ein herausnehmbarer Zahnersatz, der dann eingesetzt werden kann, wenn entweder im Ober- oder Unterkiefer oder in beiden Kiefern keine Zähne mehr vorhanden sind. Ziel der Behandlung ist es, dem zahnlosen Patienten die Fähigkeit zurückzugeben, seine Kau- und Sprechfähigkeiten so vollumfänglich nutzen zu können wie ehemals mit seinem natürlichen Gebiss.